Wenn ein ermächtigter Übersetzer seinen Stempel und seine Unterschrift unter seine eigene Übersetzung setzt, bestätigt er damit die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Damit gewährleistet der Übersetzer, dass Namen, Daten und Fakten aus den Ursprungsdokumenten korrekt und vollständig übersetzt und/oder übernommen wurden. Dies wird im Volksmund gerne als "beglaubigte Übersetzung" bezeichnet, auch wenn dies nicht korrekt ist. Durch meine Ermächtigung durch das Oberlandesgericht Köln ist es mir möglich, Ihre Dokumente zu bescheinigen. Diese werden bundesweit an allen Gerichten anerkannt.