Wenn ein ermächtigter Übersetzer seinen Stempel und seine Unterschrift unter seine eigene Übersetzung setzt, bestätigt er damit die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Damit gewährleistet der Übersetzer, dass Namen, Daten und Fakten aus den Ursprungsdokumenten korrekt und vollständig übersetzt und/oder übernommen wurden. Dies wird im Volksmund gerne als "beglaubigte Übersetzung" bezeichnet, auch wenn dies nicht korrekt ist. Durch meine Ermächtigung durch das Oberlandesgericht Köln ist es mir möglich, Ihre Dokumente zu bescheinigen. Diese werden bundesweit an allen Gerichten anerkannt.
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Juristische Übersetzungen
Geben Sie Ihre Texte nicht irgendwem, denn juristische Übersetzungen erfordern besondere Fachkenntnisse und den korrekten Einsatz der juristischen Fachterminologie.HIER ANFRAGEN -
Keine Eilzuschläge
Ich berechne meinen Kunden keine Wochenend- oder Eilzuschläge. Sofofern es die Kapazitäten zulassen, erhalten Sie schnelle Übersetzungen zum normalen Zeilenpreis.HIER ANFRAGEN -
Beglaubigte Übersetzungen
Auf Wunsch erhalten Sie die Übersetzungen mit Bescheinigung der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit - im Volksmund gerne als "beglaubigte Übersetzung" bezeichnet.HIER ANFRAGEN